Global Business Service Agentur: Rechtsberatung für Unternehmensgründung
Global Business Service Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich der Steueroptimierung. Unsere erfahrenen Fachleute helfen Kunden bei der Eröffnung und Wartung von Offshore-Gesellschaften und Eröffnung von Bankkonten. GBS-Agentur organisiert und unterstützt die Arbeit der Unternehmensgründung auf allen Kontinenten
Die Türkei ist ein Land, das 2017 den Status der schnellsten unter den G20-Staaten erhielt. Aufgrund der politischen Veränderungen im Land schlägt die Republik Türkei alle Export Rekorde: 2017 wurde ein neuer Rekord verzeichnet, der sich in monetärer Hinsicht auf $144 Milliarden belief. Bis Ende 2018 wird die Export Stufe auf einem höheren Niveau – $169 Milliarden prognostiziert. Kurzfristige Investitionen spielen eine vorherrschende Rolle bei der Entwicklung von Exportaktivitäten, die aufgrund der Instabilität des Nahen Ostens nun in den europäisch-asiatischen Staat fließen. Deshalb ist es heute, ein Unternehmen in der Türkei zu eröffnen, ein neues, profitables und ehrgeiziges Geschäft zu starten.
Firmenregistrierung in der Türkei: Besonderheiten und Vorteile der Rechtsprechung
- Zonen der technischen Entwicklung (27), organisatorische Industriezonen (148) und frei wirtschaftliche Zonen (19), in denen, je nach Geschäfts Richtung, die Gründung Leistungen in Form einer Senkung des Steuersatzes, der Befreiung von den Zöllen, erhalten kann, Unterstützung bei der Forschung und innovativen Aktivitäten des Staates.
- Ausländer, die in Exportaktivitäten investieren, die durch das "Investitionsanreiz Zertifikat " genehmigt wurden, können damit rechnen, von Steuern befreit zu sein und die Darlehensquote für Unternehmen zu senken.
- Eine Reihe von Unterstellungen im Industriesektor können sich auf eine teilweise oder vollständige Umsatzsteuererstattung stützen.
- Die Förderung der Direktinvestitionen in der Türkei erfolgt durch eine teilweise oder vollständige Entschädigung durch den Stand der Zahlungen für Strom, Sozialleistungen oder die teilweise Befreiung von der Zollpflicht.
- Grundlegende Steuerlast in der Republik:
- Körperschaftssteuer – 33%;
- Mehrwertsteuer – 18%;
- Steuer an der Quelle – 15-20%;
- Spenden-oder Erbschaftssteuer – 4-30%;
- Immobiliensteuer – 0,3-0,6%;
- Steuer auf Immobiliengeschäfte – 2,4-4,8%.
- Alle Unternehmen des Staates sind verpflichtet, Buchhaltungsberichte einzureichen, aber die Verabschiedung der Steuerprüfung und die Abgabe der Erklärung hängt vom Jahresumsatz, dem Tätigkeitsbereich und dem Ort der Registrierung der Gesellschaft ab.
Wie man ein Unternehmen in der Türkei eröffnet: Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens
- Der ausländische Kontrahent ist verpflichtet, eine Bescheinigung über die Tätigkeit des Unternehmens am Wohnort ausgestellt zu haben;
- Alle Unternehmen müssen eine juristische Adresse im Hoheitsgebiet des Landes haben, die vor der Eröffnung der Gesellschaft ausgestellt werden muss;
- Die Registrierung der Gesellschaft erfolgt im Falle der Anwesenheit von mindestens einem Aktionär und Direktor (je nach PPR: As oder LS), unabhängig von der Form der Verwaltung und des Wohnsitzes;
- Die Sitzungen der Aktionäre und des Verwaltungsrats werden mindestens einmal im Jahr abgehalten;
- Der gesetzliche mindestfond in der Gerichtsbarkeit darf nicht weniger als 5000 türkische Lira (für LS) und 50000 (für AS) betragen, die zum Zeitpunkt des Eintritts in das Register mindestens 20% gezahlt werden müssen;
- Das deklarierte Kapital sollte spätestens 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Registrierung bezahlt werden;
- Die Freigabe aller Arten von Aktien, einschließlich des Trägers, ist möglich.
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