Global Business Service Agentur: Rechtsberatung für Unternehmensgründung

Global Business Service Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich der Steueroptimierung. Unsere erfahrenen Fachleute helfen Kunden bei der Eröffnung und Wartung von Offshore-Gesellschaften und Eröffnung von Bankkonten. GBS-Agentur organisiert und unterstützt die Arbeit der Unternehmensgründung auf allen Kontinenten

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Norwegen ist einer der drei reichsten Länder in der Welt in Bezug auf das BIP pro Kopf im Jahr 2018. Das Königreich ist führend in der Weltrangliste in Bezug auf Wohlstand und seine Wirtschaft gehört zu den Top 20 der attraktivsten für Investitionen. Dies sind jedoch nicht die Hauptgründe für die Eröffnung eines Geschäfts in Norwegen.

Firmenregistrierung in Norwegen: welche ausländischen Unternehmen sind so ansprechbar

  • Bis zu 25% der Unternehmen des Königreichs sind aufgrund der Einfachheit der Verfahren und der Priorität der Bereiche in Immobilien- und Handelsoperationen involviert.
  • Der Staat nimmt in der Region bei der Verarbeitung von Schiefer- und Brennstoffproduktion eine führende Stellung ein (bis zu 40% des Gesamtvolumens der Exporte), was auch das Interesse an der Gerichtsbarkeit erhöht.
  • Die meisten Exportaktivitäten sind mit der Fischerei verbunden, da Norwegen in Bezug auf Menge und Qualität der Rohstoffe eine führende Rolle spielt.
  • In der Jurisdiktion gibt es Steuerbefreiungszonen für die Unternehmen der Industrie.

Besonderheiten der Eröffnung eines neuen Unternehmens im Königreich:

  1. Nur ein ausländischer Einwohner, der eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, kann eine Firma in Norwegen eröffnen.
  2. Zum Zeitpunkt der Registrierung ist es notwendig, die individuelle Steuernummer zu erhalten.
  3. Die Gesellschaft muss bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen im Register eine juristische Adresse im Hoheitsgebiet des Staates registrieren.
  4. Um eine Partnerschaft zu beginnen, werden eine Personengesellschaft oder eine Aktiengesellschaft, ein Aktionär und zwei Geschäftsführer oder zwei gleichwertige Partner benötigt.
  5. Das genehmigte Kapital im Falle der Eröffnung einer Partnerschaft ist nicht geregelt, für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – von 30 Tausend norwegischen Kronen. Für die Aktiengesellschaft – von 100 Tausend norwegischen Kronen.
  6. Mit Ausnahme von Inhaberanteilen sind alle Arten von Anteilen in der Rechtsordnung zulässig.
  7. Das Mindestpaket an Dokumenten bei der Registrierung umfasst die Charta, Daten über den Begünstigten und die Gründer sowie Informationen über die Rechtsanschrift und die Registrierungsstelle.
  8. Die Steuerbelastung im Land beinhaltet die Zahlung solcher Gebühren und Beiträge:
    • Körperschaftssteuer – 27% (in der nördlichen Region 23,5%);
    • Steuer auf Überschüsse – 9% auf das Einkommen über 550 550 Norwegische Kronen pro Jahr (in der nördlichen Region 7%);
    • Sozialsteuer – 8,2% (für nicht steuerpflichtiges Bruttoeinkommen) oder 0%, wenn das Jahreseinkommen unter 49 650 norwegischen Kronen liegt;
    • Grundsteuer – 0,85% des Marktwertes (gilt für Immobilien, deren Wert höher als 1 200 000 norwegische Kronen ist);
    • Steuer an der Quelle – 15-25%.
  9. Die neue Firma ist verpflichtet, eine jährliche Zusammenfassung der Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen und sich einer Prüfung zu unterziehen.

Die Kosten der Dienstleistungen der Gesellschaft GBS Agentur für die Eröffnung von Unternehmen – ab 3 800 €. Bezüglich des Pakets der Apostille-Dokumentation und des nominalen Service konsultieren Sie bitte unsere Spezialisten.

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