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Im Rahmen der EU-Ausrichtung auf die Entwicklung der freien Wirtschaft werden die einschlägigen Gesetzes Normen regelmäßig geändert. Dieses Mal haben die Reformen das System der Mehrwertsteuer Berechnung berührt.

Die entsprechenden Änderungen sind in der vom EU-Rat der 22.06.2018 angenommenen Richtlinie detailliert beschrieben. Diesem Dokument zufolge wird der normative Mehrwertsteuersatz für alle Länder – EU-Mitglieder auf das Niveau von 15% festgelegt.

Die Annahme einer einzigen Wette zielt darauf ab, Diskrepanzen in der Mehrwertsteuer der Europäischen Union zu vermeiden und die Rechte aller Länder auf die Freiheit, Wirtschaftsbeziehungen zu führen, auszugleichen.

Darüber hinaus enthält die Richtlinie die Zustimmung der Teilnehmer zur Einführung neuer Instrumente zur Entschädigung von Verlusten aufgrund betrügerischer Transaktionen und zur Vereinfachung des Informationsaustauschsystems, um die Zusammenarbeit zu stärken.

Als Reaktion auf die EU-Richtlinie hat die 16.06.2018 des englischen Unterhauses den Gesetzentwurf zum grenzüberschreitenden Handel geändert. Als Ergebnis der Annahme dieses Dokuments ist England aus der Mehrwertsteuer Zone der Europäischen Union ausgeschlossen. Die Zeit des Rückzugs aus dem europäischen Mehrwert Steuergebiet durch Großbritannien ist das Ende des ersten Quartals von 2019.

Darüber hinaus beabsichtigt das Vereinigte Königreich nach Angaben der britischen Regierung, ein internes System der Mehrwertsteuer zu schaffen, das sich von der EU-Zone unterscheidet.

Nach der Erklärung des Vereinigten Königreichs hat die EU einen Entwurf für Änderungen im System der Mehrwertsteuer auf die Wertschöpfung eingeführt: Es ist geplant, sich in Richtung der Regeln für die Zahlung von Steuern nach dem Prinzip des Endverbrauchers zu ändern. Das heißt, alle waren/Dienstleistungen werden streng nach den Gesetzen des Landes – Verbrauchers besteuert.

Heute ist das System der Erhebung der Mehrwertsteuer auf die 2 Prinzipien in Kraft:

  • Wenn das Unternehmen – Verkäufers und die Empfänger Gesellschaft im Hoheitsgebiet der EU registriert sind und eine Steuernummer haben, enthält der Wert der Waren/Dienstleistungen keine Mehrwertsteuer;
  • In einigen Fällen wird der Zahler der Steuer als Endempfänger der Ware anerkannt, wobei der Mehrwertsteuersatz nach den Vorschriften des Landes des Käufers berechnet wird.

Zusätzlich zu den Änderungen im System der Mehrwertsteuer Erhebung plant die EU, ein einheitliches System der Mehrwert Steuerkontrolle durch die End Eigentümer – One – Stop Shop zu entwickeln. Die Umsetzung wird es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, die Technologie der Steuerberechnung besser zu verstehen und den zu zahlenden Betrag richtig zu berechnen. Das vereinfachte Meldesystem wird übrigens auch für Geschäftsleute verfügbar sein, die im Ausland registriert sind, aber waren an die Länder-Mitglieder der Europäischen Union-liefern.

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