Global Business Service Agentur: Rechtsberatung für Unternehmensgründung

Global Business Service Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich der Steueroptimierung. Unsere erfahrenen Fachleute helfen Kunden bei der Eröffnung und Wartung von Offshore-Gesellschaften und Eröffnung von Bankkonten. GBS-Agentur organisiert und unterstützt die Arbeit der Unternehmensgründung auf allen Kontinenten

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Für Ungarn ist die 2017 in den letzten zehn Jahren zur führenden Wachstumsrate geworden: das BIP-Wachstum lag bei 17,92%. Seit der Krise von 2008 ist dies das höchste BIP, das durch die Entwicklung der Landwirtschaft, der Industrie und des Automobilsektors erzielt wurde. Deutschland, die Niederlande, das Vereinigte Königreich, die USA und Singapur investieren in den größten Wirtschaftssektoren der Republik durch ein billiges Vergütungssystem und ein hohes Maß an natürlichen Ressourcen. Heute ist das Land jedoch noch offen für den internationalen Markt und kann viele Vorteile bieten.

Was Sie über die Rechtsprechung wissen müssen, um ein Unternehmen in Ungarn zu eröffnen

  1. Die Rechtsprechung bietet eine breite Palette von Firmen Anmeldungen an: geschlossene Gesellschaft oder eingeschränkte Haftpflicht Partnerschaft, Eröffnung einer Gesellschaft oder einer beschränkten Haftpflicht Partnerschaft, die Ihre Vorteile und Vorteile für das Unternehmen trägt.
  2. Der Staat erlaubt die Erlangung des Status der steuerlichen Wohnsitz-und Umsatzsteuer-Nummer.
  3. Im Land der Registrierung stehen zur Verfügung, um ein Konto für die Firma oder Hintertür zu eröffnen, alle Erlöse, die streng vertraulich sind und nicht besteuert werden.
  4. Es gibt keine Währungskontrolle in allen Rechtsordnungen für alle Arten von Transaktionen.
  5. Das Land hat 83 Verträge über die Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet, einschließlich der ehemaligen GUS-Staaten.
  6. In Ungarn ist ein ansässiges Steuersystem in Kraft:
    • Körperschaftssteuer – 9-19%;
    • Mehrwertsteuer: Basic – 27%, für den Dienstleistungssektor und für die Produkt Branche – 25%, für das Mindestverbraucherpaket von Lebensmitteln – 18%, für pharmazeutische Produkte und Druck – 5%;
    • Kapitalertragsteuer, an der Quelle – 0%;
    • Einkommensteuer für Privatpersonen – 16%;
    • Pflicht – 3 000 ungarischer Forint;
    • Stempelpflicht – 0%.
  7. Alle Unternehmen des Landes sind zur Durchführung von Jahresabschlüssen verpflichtet, aber die Einreichung einer vom Abschlussprüfer zertifizierten Steuererklärung ist nur dann erforderlich, wenn der Jahresumsatz der Gesellschaft in den letzten zwei Jahren €1 Million überschritten hat.

Registrierung der Firma in Ungarn: Regelung der Rechtsprechung

Personalstruktur des Unternehmens

Um ein Unternehmen in Ungarn zu eröffnen, bedarf es mindestens eines Aktionärs und Direktors, bei dem mindestens einer der Direktoren eine natürliche Person sein muss; unabhängig von der Aufenthaltsgenehmigung (Aktionäre können jede Form der Verwaltung, unabhängig von der Wohnsitz). Eine geschlossene Gesellschaft und eine beschränkte Haftpflicht Partnerschaft erfordern die Anwesenheit eines Aufsichtsrats. In einen offenen Joint – Aktiengesellschaft und einer Partnerschaft mit begrenzter Haftung führen die General Partner alle Geschäftsführung gemäß der Stiftung Vereinbarung durch.

Genehmigtes Kapital

Für das geschlossene Unternehmen und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt der Betrag des genehmigten Fonds 50 Mio. bzw. 20 Mio. Euro ungarischer Forint. In der offenen gemeinsamen – Aktiengesellschaft und Partnerschaft mit unbegrenzter Haftung ist der Mindestbetrag des genehmigten Kapitals nicht geregelt. Wobei der bezahlte Teil des deklarierten Kapitals zum Zeitpunkt der Registrierung nicht weniger als 30% betragen sollte, und der Rest sollte spätestens in einem Jahr erfolgen. Ungarische Firmen geben keine Aktien aus, anstelle von Ihnen besitzen die Aktionäre eigene Teilnahmebescheinigungen, bei denen jeder den Anteil des Aktionärs aus der Höhe des Kapitals angibt.

Das Mindestpaket an Dokumenten variiert von der Art der Eröffnung des Unternehmens.

Die Kosten für die Firmenregistrierung in Ungarn liegen bei €1500. Über die Kosten für die Registrierung des Paket von Dokumentation und Dienstleistungen der nominalen Service, um von unseren Experten zu lernen!

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